Ad hoc-Mitteilungen gemäss Art. 53 KR werden in Übereinstimmung mit der SIX Richtlinie betreffend Ad hoc-Publizität wie folgt kommuniziert:

  • Hier auf unserer Website
  • Per E-Mail an interessierte Investoren sowie weitere Adressaten gemäss Art. 7 der SIX Richtlinie betreffend Ad hoc-Publizität
  • Via untenstehenden Link können Sie sich für die Ad hoc-Meldungen registrieren

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Ad hoc-Mitteilungen kotierte Immobilienfonds

Kotierte Immobilienfonds unterstehen den Regeln der SIX betreffend Ad-hoc-Publizität. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen lediglich dazu, die aus dem Kotierungsreglement der SIX ergehende Informationspflicht bei potentiell kursrelevanten Tatsachen (Ad hoc-Publizität) zu erfüllen. Bei den Mitteilungen handelt es sich somit nicht um ein Angebot zum Erwerb von Anteilen.

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